Eine Kommune hat kaum noch Chancen
sich aus dem Griff der alten Konzerne zu befreien. Beispiel Filderstadt: "alles richtig gemacht" ... - siehe Filder-Zeitung v. 7.10.14. - 'Massive juristische Bremsklötze'. Welchen Rang hat die kommunale Selbstverwaltung? Titisee-Neustadt klagt vor dem BVerfG, siehe SZ v. 15.12.14.
Die Energiekonzerne stehen über dem Grundgesetz
Machtkonzentration - Link: 1941 - heute
Entrechtung von Bürgern und Kommunen
Der 'Gemeinsame Leitfaden' von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt zur Vergabe der Strom- und Gaskonzessionen ..." vom 15. Dezember 2010 - hier - ist ein Voll-Angriff auf die kommunale Selbstbestimmung gemäß GG Art. 28(2).
Bis dahin konnten Kommunen Strom- und Gaskonzessionen 'Inhouse' vergeben - Link. Nun verlangt der 'Leitfaden' generell die Ausschreibung. Diese führt zur Privatisierung - Link | . |
Steht das Energiewirtschaftgesetz (EnWG) über dem Grundgesetz Art. 28 (2) - Wieso dürfen Amtsstuben wie Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur - Anlaufstellen der Konzerne im Wirtschaftsministerium - "Recht" schaffen? Darf das Prinzip Wettbewerb an die Stelle des demokratischen Prinzips gesetzt werden?
Bürgerbegehren unzulässig
Mit Verweis auf die scheinbare Ausschreibungspflicht der Strom- und Gaskonzess-
ionen wurde das Bürgerbegehren "Energie- & Wasserversorgung Stuttgart" zur Rekommunalisierung aller Netze vom VGH Mannheim als rechtlich unzulässig abgelehnt - Urteil. Der Gesetzgeber spreche in EnWG § 46 zwar nicht von Ausschreibung, er meine (!) das aber - PM, Stuttgarter Wasserforum.
BVerfG schützt das Grundgesetz nicht
BVerfG verzichtet auf den Schutz der Daseinsvorsorge und des öffentlich-recht-
lichen Raums - zugunsten der Energiewirtschaft.
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Heiligenhafenhat mehr als 4 Jahre für das Recht auf Inhouse-Vergabe der Stromkonzession und für kommu-nale Selbstbestimmung nach GG 28 (2) prozessiert. Am 17. Dezember 2013 lehnte auch der Bundesge- richtshof (BGH) die Klage Heiligenhafens gegen die Ausschrei-bungsverpflichtung ab ? Urteil - Stellungnahme der ? ln-online.de, 21.3.2014. |
Der BGH - dem Zivilrecht/Wirtschaftsrecht verhaftet - veröffentlichte seine Begründung erst kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist der Kommune. Dennoch schaffte es Heiligenhafen vor das Bundesverfassungsgericht - das sich schlicht-
weg weigerte, die Klage Heiligenhafens anzunehmen.
Weiterkämpfen und weiterklagen
Zusammenschluss von BürgerInnen und Kommunen notwendig!. Auch die Kommune Heiligenhafen will weiter aktiv bleiben.